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Ein Hygieneplan für Kitas – wozu das denn?

Schon wieder ein Magen-Darm Infekt in der Einrichtung? Das Essen war schon wieder zu kalt oder darf der Fikus eigentlich in den Gruppenräumen stehen? Mit diesen und ähnlichen Situationen müssen Sie sich als Einrichtungsleitung ständig herumschlagen. Gibt es dazu eine gesetzliche Vorgabe? Muss es irgendwo schriftlich dokumentiert sein oder nicht? Um genau all diese Fragestellungen zu regeln ist ein Hygieneplan für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung rechtlich verpflichtend.

Hygiene in der Kita ist nicht nur im Lebensmittebereich wichtig

© Diego Cervo

An Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder müssen hohe hygienische Anforderungen gestellt werden. Säuglinge und Kleinkinder gehören zu der Personengruppe, die einem besonders hohem Infektionsrisiko ausgesetzt ist, da ihr Immunsystem noch nicht ausgereift ist. Kinder durchlaufen pro Jahr dreimal so viele grippale Infekte wie Erwachsene. Enger Körperkontakt, Spielen in Bodennähe, Spielzeug in den Mund nehmen und probieren wie das Getränk des Nachbarn schmeckt, ist bei ihnen an der Tagesordnung. Dies zeigt, dass Pädagoginnen hier ein besonderes Augenmerk darauf richten müssen, die Ansteckungsrisiken der Kinder zu reduzieren.

Die Minimierung des Ansteckungsrisikos hat sich auch das Infektionsschutzgesetz zum Ziel gesetzt. Das Vorbeugen von Krankheiten heißt, das Risiko frühzeitig zu erkennen und die Ausbreitung zu verhindern.

Aus diesem Grund legt der § 36 Abs. 1 fest, dass in Gemeinschaftseinrichtungen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Form von Hygieneplänen festgelegt werden müssen. Diese Pläne werden durch das Gesundheitsamt kontrolliert.

Was bedeutet das nun?

Hygiene kommt aus dem griechischen und bedeutet "gesunde Kunst". Aller-dings ist es keine Kunst hygienisch zu arbeiten, es bedeutet nur, sich an klare Regeln zu halten und nach diesen zu agieren. Ein Hygieneplan liefert diese Regeln. Er untergliedert sich in die verschiedenen Bereiche, in denen hygienisches Arbeiten in der Kita umgesetzt werden muss:

  1. Die Räume und deren Ausstattung
  2. Die Küche und die Verpflegung der Kinder
  3. Die Textilpflege
  4. Die Reinigung
  5. Das Personal
  6. Sonstige Bereiche.

Die Räume und deren Ausstattung

Die Bauweise der Räumlichkeiten muss den baurechtlichen Anforderungen, Unfallverhütungsvorschriften, den Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung und den brandschutzrechtlichen Vorschriften genügen. Beispielhaft sind in Tabelle 1 die Anforderungen an die Sanitärräume dargestellt.

Jeder Bereich muss nun genau so definiert werden. Generell müssen alle Räume so ausgestattet sein, dass sie leicht zu reinigen sind.

Rahmenhygieneplan

Sanitärräume

Fußböden und Wände

komplett gefliest

rutschhemmend

leicht zu reinigen

Be- und Entlüftungsanlagen

Reinigung und Wartung muss regelmäßig erfolgen

Spender

Seifenspender

Desinfektionsmittelspender für Personal

Spender für Papierhandtücher

Abfallbehälter

Ausreichende Anzahl

Windeleimer mit Deckel

Wickelbereiche

Einmal-Papierrolle als Unterlage

Idealerweise in direkter Nähe eines Handwaschbeckens mit Spendersystem

Tabelle 1: Anforderungen an die Sanitärräume

Die Küche und die Verpflegung der Kinder

Eine Kindertagesstätte zählt als Lebensmittelunternehmen, sobald sie Speisen anbietet. Als Lebensmittelunternehmer müssen Sie sich daher nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene bei Ihren zuständigen Lebensmittelkontrolleuren registrieren lassen. Dies ist notwendig, da die Hygiene im Bereich der Lebensmittelverarbeitung besonders wichtig ist. Sei es die Speisenzubereitung in der Gruppe, Kinderkochaktionen, Ausflüge, Sommerfeste oder einfach das alltägliche Zubereiten des Mittagessens, es gibt genaue Regeln die im Umgang mit Lebensmitteln eingehalten werden müssen. Hierfür ist ein sogenanntes HACCP-Konzept erforderlich, um alle möglichen Risiken zur Keimverbreitung oder -vermehrung zu analysieren. Eine Anleitung zur Erstellung des HACCP-Konzeptes befindet sich im Rahmenhygieneplan.

Textilpflege

Um einen hygienischen Umgang mit Schmutzwäsche zu gewährleisten, ist auf eine gut organisierte Wäschesortierung, einen sinnvollen Wäscherhythmus, auf einen Transport mit möglichst kurzen Wegen und eine Trennung von Schmutz- und sauberer Wäsche zu achten. Es ist gemäß Biostoff-Verordnung zu verfahren.

Reinigung

Eine gründliche und regelmäßige Reinigung, insbesondere häufig genutzter Flächen und Gegenstände, ist eine Grundvoraussetzung für einen guten Hygienestatus. Eine gezielte Desinfektion ist nur dort erforderlich, wo Krankheitserreger auftreten und Kontaktmöglichkeiten zur Weiterverbreitung bestehen. Dies ist z.B. auf Türklinken, Lichtschaltern, Toilettensitzen und Wickelauflagen der Fall. In jeder Einrichtung muss hierfür ein individueller Reinigungsplan vorliegen, für den sich im Rahmenhygieneplan eine Vorlage befindet.

Personal

Die Personalhygiene ist die Grundlage für alle weiteren Hygienemaßnahmen. Alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln umgehen, müssen einmalig vom Gesundheitsamt und in der Folge alle zwei Jahre zum Thema Infektionsschutz nach Infektionsschutzgesetz §§ 42, 43 schriftlich sowie mündlich belehrt werden.

Zusätzlich ist nach LMHV § 4 jährlich eine Lebensmittelhygieneschulung für die Personen vorgeschrieben, die mit Lebensmitteln umgehen. Auch Erzieherinnen die in der Gruppe nur einen Apfel aufschneiden, sind dadurch schon betroffen.

Die Händehygiene ist ein zentraler Punkt um die Verbreitung von Keimen zu reduzieren, aber auch die persönliche Hygiene, das Tragen von Hausschuhen u.v.m. sind hierfür notwendig.

Sonstiges

Auch für Spielsand, Wasserspender, Luftbefeuchter, Tierhaltung, Pflanzen und Schädlingsbefall muss es genaue Hygienevorgaben geben, welche im Rahmenhygieneplan erfasst werden müssen.

Fazit

Nicht nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern vor allem um den Kindern einen hygienisch sicheren Rahmen zum Spielen und zur Entfaltung zu gewährleisten, ist ein Rahmenhygieneplan für Kitas unerlässlich. Sie müssen diesen Hygieneplan nicht selbst entwickeln. Es gibt zahlreiche Internetseiten, von denen man ihn sich downloaden kann. Allerdings haben wir keinen gefunden, der all unseren Ansprüchen genügte. Da wir mehrere Kitas in München bewirtschaften, haben wir nach unseren Standards einen eigenen Rahmenhygieneplan aus unserer langjährigen Erfahrung und den gesetzlichen Vorgaben entwickelt. Um diesen abzurunden haben wir ihn noch durch den Maßnahmenkatalog bei Infektionskrankheiten (Auszug Tabelle 2) und der richtigen Speiseplangestaltung nach optimiX ergänzt. Dieser erscheint im Herbst beim Carl Link Verlag im Rahmen der jährlichen Ausgaben von Kita Recht als Sonderausgabe.