Anfang 2019 soll das »Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung«, kurz: »Gute-Kita-Gesetz« in Kraft treten. Ziel ist es, die Qualität der frühkindlichen Bildung im gesamten Bundesgebiet zu steigern. Dafür engagiert sich der Bund auch finanziell – mit 5,5 Milliarden Euro bis 2022. Wohin genau das Geld fließen soll, entscheiden die Bundesländer. Denn die Ausgangslagen in den verschiedenen Regionen Deutschlands unterscheiden sich stark.
Der im Herbst 2018 in Berlin gegründete Deutsche Kitaverband nahm im November 2018 zum Gesetzentwurf Stellung. Hier haben wir die zentralen Kritikpunkte und Forderungen zusammengefasst:
Einheitliche Standards
Die im Deutschen Kitaverband organisierten Träger vermissen im Gesetzentwurf verbindliche, bundesweit einheitliche und fundierten Mindest-Qualitätsstandards für Kitas.
Von zentraler Bedeutung sei dabei ein Fachkraft-Kind-Schlüssel, der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspreche. Außerdem käme der Gewinnung von Fachkräften und der Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen hohe Bedeutung zu. Wichtig ist dem Verband außerdem, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Kita-Trägern verbindlich zu definieren, Kita-Leitungen zu stärken und Fachberatung als Leistung festzuschreiben.
Geld für Qualitätsentwicklung – nicht für Gebührenfreiheit
Wie andere Verbände auch befürchtet der Deutsche Kitaverband, dass die für eine Qualitätssteigerung vorgesehenen Gelder in einer Befreiung von Kitagebühren fließen könnten. Das hätte eine paradoxe Wirkung, sagt der Deutsche Kitaverband. »Gebühren werden heute bereits ausreichend differenziert, so dass finanziell schlechter gestellte Familien wenig oder gar keine Beiträge zahlen müssen«, erklärt die Verbandsvorsitzende Waltraud Weegmann. »Eine Gebührenfreiheit käme dadurch vor allem besserverdienenden Eltern zu Gute.«
Kita-Platz-Ausbau einkalkulieren
Der Deutschen Kitaverbands kritisiert zudem, dass der Gesetzentwurf den nötigen weiteren Ausbau der Krippen- und Kitaplätze völlig unberücksichtigt lasse. »In Deutschland fehlen 273.000 Kita-Plätze für unter 3-Jährige«, gibt Waltraud Weegmann zu bedenken. »Die jüngsten Bevölkerungsvorausberechnungen zeigen außerdem, dass wir auch für über 3-Jährige sehr viele weitere Plätzen schaffen müssen. Je nach Szenario liegt der zusätzliche Bedarf zwischen 340.000 bis einer Million Plätzen bis 2025.« Um diesen Ausbau zu stemmen und gleichzeitig den Fachkraft-Kind-Schlüssel bundesweit auf hohem Niveau zu vereinheitlichen müsste der Bund, um die Länder nicht zu belasten, jährlich mehrere Milliarden Euro bereitstellen.
Langfristige Finanzierung
»Angesichts dieser Zahlen wird klar, dass die vorgesehenen 5,5 Milliarden nicht ausreichen«, sagt die Verbandsvorsitzende. »Außerdem ist die Befristung bis 2022 kontraproduktiv.« Sie verhindere nämlich eine seriöse Langfristplanung der Länder. Der Verband schlägt daher vor, die nötigen Mittel über ein Sondervermögen des Bundes an die Länder zu verteilen.
Größere Vielfalt in der Trägerlandschaft
Im »Gute-Kita-Gesetz« spielen die Kita-Trägerlandschaft und die unterschiedlichen Bezuschussungssysteme keinerlei Rolle – zu Unrecht findet der Deutsche Kitaverband. Der Zusammenschluss fordert eine grundlegende Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Das derzeitige System sei angebotsorientiert und zementiere althergebrachte Strukturen. Es müsse einem nachfrageorientieren System Platz machen. Das würde den Wettbewerb beflügeln, Innovationen forcieren und die Qualität der Arbeit verbessern.
Gleiche Förderung für gleiche Leistung!
Verhindert wird diese Vielfalt bislang von Strukturen, die privat-gewerbliche sowie frei-gemeinnützige Träger, die nicht in großen Wohlfahrtverbänden organisiert sind, benachteiligen. »Wir setzen uns für die Gleichberechtigung aller Trägerformen und für eine Trägervielfalt im Bereich der Kindertagesbetreuung ein«, erklärt Waltraud Weegmann. »Unsere Forderung lautet: Gleicher Marktzugang und gleiche Förderung für gleiche Leistung!«
Weitere Informationen:
zum Deutschen Kitaverband finden Sie unter http://deutscher-kitaverband.de/